Wo darf man Anhänger Parken? Finde jetzt heraus, welche Regeln du beachten musst!

Anhängerparken: Wo ist es erlaubt?

Du hast einen Anhänger und weißt nicht, wo du ihn parken darfst? Keine Sorge, hier bekommst du ein paar Tipps, wo du ihn abstellen kannst. In diesem Artikel erklären wir dir, wo du deinen Anhänger parken kannst. Lass uns starten!

Du darfst Anhänger auf öffentlichen Parkplätzen oder auf privaten Grundstücken parken, solange du nicht gegen die jeweiligen Parkregeln verstößt. Wenn du zum Beispiel auf einem öffentlichen Parkplatz parkst, musst du dich an die Parkzeiten und andere Richtlinien halten, die vor Ort gelten. Wenn du auf einem privaten Grundstück parkst, musst du die Erlaubnis des Eigentümers haben.

Parkregeln für Anhänger mit mehr als 2t Masse innerorts

An Sonn- und Feiertagen ist das Parken nur auf Parkplätzen erlaubt, die für den Güterverkehr bestimmt sind.

Du fragst Dich, wo Du Deinen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t innerorts regelmäßig parken darfst? An Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr steht Dir diese Option nur in Gewerbegebieten offen. Besonders wichtig ist es dabei, dass Du den Anhänger auf Parkplätzen abstellst, die für den Güterverkehr bestimmt sind. Auch außerhalb der oben genannten Zeiten ist es ratsam, Anhänger nur auf Parkplätzen zu parken, die zu diesem Zweck vorgesehen sind. So kannst Du Dir sicher sein, dass Du keine Verstöße begehst.

Anhänger Parken laut StVO: Erlaubt für Verkehrszwecke

Du musst aufpassen, dass Du Deinen Anhänger nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum parkst, denn laut § 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dies nicht erlaubt. Aber keine Sorge, denn wenn Du Deinen Anhänger noch zu Verkehrszwecken nutzt, dann ist das Parken dort erlaubt. Du solltest immer darauf achten, dass Du den Anhänger nur so lange wie nötig dort stehen lässt, denn die Straßenverkehrsordnung schützt die Öffentlichkeit vor übermäßiger Verunreinigung und vor Gefahren. Deswegen ist es wichtig, dass Du Dich an die geltenden Regeln hältst.

StVO §23 Abs.6: Anhänger nur zum Be-/Entladen auf der Fahrbahn

Du musst bei der Benutzung von Anhängern an die § 23 Absatz 6 der StVO denken. Dieser Paragraph besagt, dass Anhänger ohne Zugfahrzeug nur zum Be- oder Entladen auf der Fahrbahn stehen dürfen. Anschließend muss der Anhänger sofort entfernt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel ein „unbilliges Wirtschaftserschwernis“ oder andere wichtige Gründe, die es rechtfertigen, den Anhänger etwas länger stehen zu lassen. Daher solltest Du immer die Umstände und die jeweiligen Regeln bezüglich der Anhänger berücksichtigen, bevor Du diese auf der Fahrbahn stehen lässt.

Parken ohne Zugfahrzeug: Paragraph 12 StVO, Gebühren & Parkregeln

Du kannst deinen Anhänger ohne Zugfahrzeug laut Paragraph 12 der StVO zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen und Stellflächen abstellen. Allerdings musst du darauf achten, dass du ihn hin und wieder umparkst. Denn wenn du deinen Anhänger für längere Zeit in öffentlichen Parkbereichen abstellst, kann es sein, dass du eine Gebühr bezahlen musst. Deshalb solltest du vorher überprüfen, ob es für deinen Anhänger spezielle Parkregeln gibt oder ob du eine Parkkarte beantragen musst. So kannst du unangenehme Konsequenzen vermeiden.

Siehe auch:  Alles, was du über das Fahren mit Anhänger wissen musst - Wer darf es?

 Anhänger Parken Regeln

Parken mit Anhänger – Wichtiges zur Zwei-Wochen-Frist

Du hast einen Anhänger an deinem Auto? Dann kannst du in der Regel unbeschränkt an jedem Ort parken, es sei denn, es gibt ein grundsätzliches Parkverbot. Allerdings musst du aufpassen, wenn du den Anhänger abkoppelst. Dann gilt die Zwei-Wochen-Frist. Wenn du länger an einer Stelle parkst, riskierst du ein Bußgeld von 20 Euro. Achte also darauf, dass du den Anhänger nicht zu lange an einem Ort stehen lässt, sonst kann das teuer werden.

Anhänger abstellen: So beachte die Paragraf 12 Absatz 3b StVO

Du kannst dein Anhänger zwar bis zu zwei Wochen unbeaufsichtigt an einem Ort stehen lassen, doch musst du dabei die Paragraf 12 Absatz 3b StVO beachten. Diese bestimmt, dass ein Anhänger ohne Zugfahrzeug unabhängig von der allgemeinen Masse geparkt werden darf. Egal, ob du dein Gefährt in einem Wohngebiet oder mitten in der Stadt abstellst. Es ist aber wichtig, dass du dich an die vorgegebenen Zeiten hältst, denn nur so kannst du Ärger vermeiden. Solltest du dein Anhänger länger als zwei Wochen abstellen, kann es zu einer Geldstrafe kommen.

Vermeide Strafen: Regelmäßig Anhänger oder Wohnwagen bewegen

Nach 14 Tagen Parkdauer musst Du Deinen Anhänger oder Wohnwagen bewegen, um zu verhindern, dass die Polizei oder das Ordnungsamt eine Strafe verhängen. Denn sie kontrollieren zum Teil die Ventilstellung der Anhänger, um zu überprüfen, ob sie noch am gleichen Ort parken oder nicht. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Du regelmäßig die Position Deines Anhängers oder Wohnwagens änderst, um Kontrollen zu vermeiden. Auch wenn Du ihn nur ein paar Meter weiterschiebst, ist dies bereits ausreichend. So kannst Du sichergehen, dass Du keine Strafe bekommst.

Parken in reinen Wohngebieten: StVO § 12 beachten

Du musst wissen, dass du in reinen Wohngebieten nur mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen zwischen 22 und 6 Uhr parken darfst. Hierbei ist es auch egal, ob es sich um ein Auto oder einen Kraftfahrzeughänger handelt. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Hängers über 2,0 Tonnen liegt, gilt die gleiche Regelung wie bei einem Auto. Es ist also wichtig, dass du dich an die StVO § 12 hältst, wenn du in einem reinen Wohngebiet parkst.

Wohnwagen an Auto Ankoppeln und Parken – Sondergenehmigung beachten

Du darfst deinen Wohnwagen so lange an deinem Auto ankoppeln, wie du möchtest. Der Wohnwagen kann dann auch problemlos am Straßenrand geparkt werden. Solltest du deinen Wohnwagen aber abkoppeln, dann darfst du ihn in Wohngebieten auf einem Parkplatz abstellen, allerdings nicht länger als zwei Wochen an ein und demselben Ort. Beachte aber bitte, dass du hierfür eine Sondergenehmigung benötigst. Es kann sein, dass es auch einige Ausnahmen gibt, deshalb solltest du dich vorher bei deiner Gemeinde erkundigen.

Dauerparken von Pkw: Ja, gemäß StVO erlaubt!

Du hast dich gefragt, ob das Dauerparken von Pkw gemäß StVO erlaubt ist? Die Antwort lautet: Ja! Es gibt keine Vorschrift, die eine generelle Begrenzung der Parkdauer für Autos vorschreibt. Du darfst also auf öffentlichen Parkplätzen bzw. Straßen so lange parken, wie du möchtest, solange es dort keine Parkbeschränkung gibt. Allerdings solltest du unbedingt darauf achten, dass du nicht gegen andere Verkehrsregeln verstößt, wie z.B. das Halten an unzulässigen Stellen, das Parken in zweiter Reihe oder das Abstellen auf Gehwegen.

Siehe auch:  Wie schnell du mit Anhänger außerorts fahren darfst: Die Regeln, die du beachten musst

 Parken von Anhängern

Hauptuntersuchung Anhänger: Alles über Sicherheit & Prüfung

Du musst deinen Anhänger alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung bringen. Wir prüfen dann den Rahmen, die Lichtanlage, die Reifen, die Aufhängung und die Bremsen, um sicherzustellen, dass dein Anhänger noch sicher und fahrtauglich ist. Dafür benötigst du ein amtliches Kennzeichen. Bei der Hauptuntersuchung kontrollieren wir, ob dein Anhänger allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und dein Anhänger weiterhin ein zuverlässiges und sicheres Fahrzeug ist. Damit du stets sicher unterwegs bist, empfehlen wir dir, deinen Anhänger regelmäßig von einem Fachmann überprüfen zu lassen. So stellst du sicher, dass du immer sicher unterwegs bist.

Führerschein BE: 5 Pflichtfahrstunden ohne Theorie

Anders als beim Führerschein der Klasse B brauchst du für den Anhängerführerschein BE weder einen Theorie-Unterricht, noch eine theoretische Prüfung zu absolvieren. Allerdings musst du mindestens fünf Pflichtfahrstunden absolvieren. Dabei ist es dir überlassen, ob du die Fahrstunden bei einem Fahrlehrer nimmst oder ob du sie selbst absolvierst. Der Ablauf der Pflichtfahrstunden ist vorgegeben und beinhaltet drei Überlandfahrten, eine Autobahnfahrt und eine Nachtfahrt. Diese Fahrstunden sind wichtig, um sicherzustellen, dass du mit dem Auto und Anhänger sicher und verantwortungsbewusst unterwegs bist.

Pkw mit Anhänger: Tempolimit beachten!

Wenn du mit einem Pkw und Anhänger unterwegs bist, musst du auf das Tempolimit achten. Innerorts gilt ein Limit von 50 km/h. Außerhalb von Ortschaften darfst du maximal 80 km/h fahren. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn dein Anhänger über eine „Tempo 100“-Plakette verfügt, darfst du sogar bis zu 100 km/h fahren. Diese Plakette erhältst du nach einer Sichtprüfung deines Anhängers durch die Kfz-Zulassungsstelle. Achte deshalb unbedingt auf die Geschwindigkeit, um nicht wegen überhöhter Geschwindigkeit bestraft zu werden.

Anhängerlast beachten: Komplettes Gewicht kennen & Werte nicht überschreiten

Du musst beim Fahren mit Anhänger immer das tatsächliche Gewicht des Anhängers beachten. Hier ist es wichtig, dass Du das Gewicht des kompletten Anhängers kennst. Dieses Gewicht setzt sich aus der Achslast und der Stützlast zusammen. Damit sicherst Du, dass Du die in den Papieren Deines Zugfahrzeugs eingetragenen Werte nicht überschreitest. Achte deshalb immer auf die Anhängerlast und überschreite die vorgegebenen Werte nicht!

Parken von Anhängern auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen

Du darfst Deinen Anhänger zwar auf öffentlichen Straßen parken, aber nicht länger als 2 Wochen ohne das Zugfahrzeug. Diese Regelung gilt auch für Seitenstreifen, da sie zum öffentlichen Straßenraum gehören. Wenn Du deinen Anhänger länger als 2 Wochen parken möchtest, kannst Du auch spezielle Parkplätze nutzen. Diese sind meistens an den Rändern von Städten oder an Autobahnraststätten zu finden. Hier kannst du Deinen Anhänger für einen längeren Zeitraum abstellen. Beachte aber, dass manche Parkplätze nur für bestimmte Zwecke vorgesehen sind. Achte also darauf, dass Du den Anhänger auf den richtigen Parkplatz stellst.

Zulassungspflicht für Anhänger über 25 km/h: Grünes Kennzeichen & mehr

Du musst dir keine Gedanken machen, wenn dein Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h hat. Denn dann ist eine Zulassungspflicht vorgeschrieben. Solche Anhänger erhalten ein eigenes, amtliches Kennzeichen, welches grün ist. Außerdem unterliegen sie der Überwachungspflicht und benötigen eine eigene Haftpflichtversicherung. Damit bist du auf der sicheren Seite und kannst beruhigt losfahren.

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Achte beim Anhängerzug auf Gewicht und Gesamtmasse!

Du musst beim Anhängerzug immer auf das Gewicht achten! Die maximale Anhängelast liegt meist zwischen 1200 kg und 1500 kg. Doch das allein reicht nicht aus. Die Summe aus Anhängelast und Gesamtmasse des Autos darf nicht höher als die zulässige Gesamtmasse des Autos sein. Wenn die gezogene Anhängelast mehr als 750 kg beträgt, darf die Gesamtmasse des gesamten Zuges nicht mehr als 3,5 t wiegen. Beachte aber, dass die zulässige Gesamtmasse deines Autos der entscheidende Faktor ist. Deswegen ist es wichtig, dass du dich vorher genau über die technischen Daten deines Autos informierst.

KraftStG: Zulassungsfreie Anhänger bis 25 km/h für Land-/Forstwirtschaft

Du bist schon über die Regelungen des KraftStG gestolpert? Nicht schlimm! Wenn Du land- oder forstwirtschaftliche Anhänger mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h hinter einer Zugmaschine oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine mitführst, dann bist Du von der Steuer befreit. Damit steht Dir eine Vielzahl an zulassungsfreien Fahrzeugen zur Verfügung. Aber Achtung: Diese Regelung gilt nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Solltest Du den Anhänger für andere Zwecke verwenden, musst Du die Steuer bezahlen. Deshalb lohnt es sich, vorher nochmal in den KraftStG zu schauen.

Langsames Rückwärtsfahren: Gegenlenken & Balance aufbauen

Du musst beim Rückwärtsfahren unbedingt langsam sein und Gegenlenken. So baust du eine gute Balance zwischen Anhänger und Auto auf und du kannst die Situation besser einschätzen. Versuch außerdem, nicht in einem 90-Grad-Winkel anzufahren, da dein Anhänger sich sonst verkeilen könnte. Wenn du alles im Auge behältst, kannst du am einfachsten gerade rückwärtsfahren.

Fahrzeugkennzeichen an Anhänger: So ersparst du dir Kosten

Du willst einen Anhänger an deinem Auto befestigen? Dann solltest du unbedingt darauf achten, dass dein Anhänger ein gültiges Kennzeichen hat, denn ansonsten kann es dir passieren, dass dein Anhänger auf öffentlichem Grund abgeschleppt wird. Das Oberverwaltungsgericht Ansbach hat 2016 ein Urteil gefällt, das besagt, dass ein Anhänger, der mangels Fahrbereitschaft auf öffentlichem Grund ohne Kennzeichen abgestellt wird, als unerlaubte Sondernutzung gewertet wird. Entstandene Kosten muss in diesem Fall der Pflichtige tragen.
Damit du dir unnötige Kosten ersparst, achte also darauf, dass dein Anhänger mit einem gültigen Fahrzeugkennzeichen ausgestattet ist. Solltest du dennoch einmal in eine solche Situation kommen, informiere dich am besten bei der zuständigen Behörde über die Kosten, die auf dich zukommen.

Zusammenfassung

Du darfst Anhänger an öffentlichen Straßen nur dann parken, wenn es dort genügend Platz gibt und wenn das Parken nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Wenn du einen Anhänger parken möchtest, musst du dir aber vorher erkundigen, ob es in deiner Nähe private Parkplätze gibt, auf denen du ihn abstellen darfst.

Du siehst, dass es viele Regeln und Gesetze gibt, die bestimmen, wo du deinen Anhänger parken darfst. Diese müssen eingehalten werden, damit du keine Strafen zahlen musst. Also informiere dich immer über die Parkregeln, bevor du deinen Anhänger an einem öffentlichen Ort abstellst. So kannst du sicher sein, dass du auf der richtigen Seite der Gesetze stehst.

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